Ich vertrete Mieter und Vermieter in allen mietrechtlichen Fragen — von der Kündigungsabwehr über Mieterhöhungen bis zur Nebenkostenabrechnung. Klar, direkt und mit Erfahrung vor Gericht.
Prüfung und Abwehr von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, einschließlich Eigenbedarfskündigungen.
Prüfung von Mieterhöhungsverlangen auf formelle und materielle Wirksamkeit nach dem Mietspiegel.
Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen bei Mängeln wie Schimmel, Lärm oder Heizungsausfall.
Prüfung von Betriebskostenabrechnungen auf formelle Fehler und unzulässige Positionen.
Verteidigung gegen Räumungsklagen sowie Durchsetzung von Räumungsansprüchen für Vermieter.
Beratung von Eigentümern und Verwaltern bei wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten.
Nein. Viele Kündigungen sind formal fehlerhaft oder inhaltlich angreifbar. Lassen Sie eine Kündigung vor Ablauf der Frist rechtlich prüfen.
Das hängt vom ortsüblichen Mietspiegel und der Kappungsgrenze ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht — jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Die Kosten richten sich nach § 34 RVG und werden vor Beauftragung transparent besprochen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Kosten einer Erstberatung werden vor Mandatsübernahme transparent mitgeteilt.
Es gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Die Führung des Titels "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" setzt eine besondere, von der Rechtsanwaltskammer geprüfte Qualifikation voraus.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns zeitnah mit einer ersten rechtlichen Einschätzung.
Kanzlei Brenner
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Karl-Liebknecht-Straße 62
04275 Leipzig, Deutschland
Telefon: +49 341 4277190
E-Mail: info@ihr-anwalt-fuer-mietrecht.de
Montag – Donnerstag: 9:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 15:00 Uhr
Termine auch kurzfristig bei dringenden Fristen (z. B. Räumungsklagen) möglich.